Allgemeine Geschäfts-Bedingungen – AGBs

Entspricht den Rahmen-AGB für Veranstalter und Veranstaltungsagenturen, herausgegeben und empfohlen von den Fachorganisationen der Freizeitbetriebe in den Wirtschaftskammern Österreichs.

Vertragsgegenstand

Diese AGB (Hausordnung, Platzordnung) gelten für alle Besucher (Teilnehmer) von Veranstaltungen, die von Jutta Bulcke, Johann Sebastian Bach Str. 1, 18119 Warnemünde, veranstaltet werden und regeln die Rechte und Pflichten der Besucher während ihres Aufenthalts. Sämtliche Veranstaltungen unterliegen darüber hinaus den Bestimmungen des jeweiligen Veranstaltungsgesetzes des Landes bzw. der Gemeinde.

Kartenverkauf

Der Kartenverkauf für Veranstaltungen von Jutta Bulcke erfolgt über beauftragte Dienstleister, diese verkaufen Karten in eigenem Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Dies gilt auch für den Fall des Verkaufs von Karten über einen auf der Webseite von Jutta Bulcke eingerichteten, jedoch von einem dieser Ticketing-Dienstleister zur Verfügung gestellten und betriebenen Onlineshop.

Daher sind für den Bereich des Kartenverkaufs auch die AGB dieser Ticketing-Dienstleister zu beachten.

Weiterverkauf von Karten

Ein Weiterverkauf von Eintrittskarten zu gewerblichen Zwecken sowie von personifizierten Eintrittskarten sowie Eintrittskarten für welche Vergünstigungen, Ermäßigungen oder Rabatte in Anspruch genommen wurden, insbesondere über sogenannte Sekundärticket- und Auktionsplattformen wie etwa ebay, viagogo oder stubhub, ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Jutta Bulcke gestattet. Sollte ein nicht genehmigter Verkauf festgestellt werden, verliert die Karte sofort ihre Gültigkeit. Weitere rechtliche Schritte behält sich Jutta Bulcke ausdrücklich vor.

Rücktrittsrecht des Kunden

Programm- und Besetzungsänderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Karten und auch zu keiner Preisminderung.

Rücknahme gekaufter Eintrittskarten (Stornierung)

Umtausch und die Rücknahme von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich. Die Karte kann im Falle einer Verhindung an eine dritte Person übertragen werden.

Regelung bei Absage/Abbruch der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt

Veranstaltungen können aufgrund technischer Gebrechen, behördlicher und/oder gesetzlicher Anordnung/Auflagen, Erkrankung oder Verhinderung de(s)r Referenten abgesagt werden. Die Rückgabe von Karten ist nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. In diesem Falle wird gegen Vorlage der Original-Eintrittskarten der Kartenpreis ohne Versandkosten erstattet. Es erfolgt keine Reisekostenerstattung bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung. Wir bitten darum, sich vor Reiseantritt zu informieren, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet.

Regelung bei Absage/Abbruch der Veranstaltung aus anderen Gründen

Der Veranstalter ist berechtigt, Outdoor-Veranstaltungen aufgrund schlechter Witterung insbesondere Regen, Hagel oder Sturm abzusagen. Die Absage kann bis 60 Minuten nach der angekündigten Beginnzeit erfolgen. Im Falle der Absage bis zur 60. Spielminute einer bereits begonnenen Veranstaltung können die jeweiligen Eintrittskarten bis vier Wochen nach der Veranstaltung retourniert werden.

Ausschluß des Ersatzes von indirekten oder Folgeschäden

Der Veranstalter haftet ausschließlich für durch ihn verursachte, vorsätzliche oder grob fahrlässig verschuldete Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, des entgangenen Gewinnes, nicht erzielter Ersparnisse, Zinsverluste und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet daher im Falle der Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderungen, nicht für allenfalls aufgelaufene Spesen, wie insbesondere Anfahrts-, Hotel-, Vorverkaufs- oder Versandspesen.

Zutritt zu Veranstaltungen, Aufenthalt

Der Eintritt zu den Veranstaltungen ist nur gegen Vorweis eines gültigen Tickets gestattet. Eintritts-Tickets berechtigen jeweils nur zur Benützung bzw. zum Besuch jener Veranstaltungen, für die sie ausgestellt wurden; das Betreten abgesperrter Räume oder Flächen ist nur den hiezu berechtigten Personen gestattet.

Mit dem Erhalt eines Tickets bzw. einer Zutrittsberechtigung unterwirft sich der Inhaber den Bestimmungen dieser AGB sowie der jeweiligen Hausordnung.

Nach Passieren der Zutrittskontrolle sind die Tickets unübertragbar, bis nach Verlassen der Veranstaltung aufzubewahren und den Kontrollorganen auf Verlangen jederzeit vorzuweisen.

Online-Tickets dürfen nicht missbräuchlich verwendet, kopiert und verändert und nicht weitergesendet werden. Beim Zutritt zur Veranstaltung gilt das Prinzip des ersten Zutrittes, d.h. jenes Online-Ticket, das mit seiner eindeutigen Identifizierung als erstes akzeptiert wird, ist das gültige. Nachfolgende Tickets werden durch den Zutritt des ersten Ticketinhabers automatisch entwertet.

Die Eintrittskarte ist ohne Abriss ungültig.

Jeder Missbrauch von Tickets hat deren Abnahme und Ungültigerklärung sowie den Verfall des hiefür erlegten Geldes und allenfalls gerichtliche Schritte zur Folge.

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist der Verkauf, das Einbringen und die Verteilung von Werbe- oder politischen Werbematerial, Drucksorten, Waren und dgl. – unbeschadet der einschlägigen behördlichen Vorschriften – an die vorherige Zustimmung des Veranstalters gebunden.

Rollstuhlfahrer (und allenfalls Begleitpersonen) haben die für sie vorgesehenen Plätze nach Anweisung einzunehmen und haben sich vor Beginn der Veranstaltung über den für sie vorgesehenen Fluchtweg bis ins Freie in Kenntnis zu setzen.

Zu den Bühnen, einschließlich ihrer Nebenräume, Garderoben und Lagerräume sowie zu den Umkleideräumen der Referenten und Akteure ist der Zutritt nur den dort beschäftigten Personen erlaubt. Der Aufenthalt ist nur so lange gestattet, als ihre Anwesenheit notwendig ist.

In den Umkleideräumlichkeiten ist die Verwendung und Verwahrung leicht brennbarer Gegenstände und Flüssigkeiten untersagt sowie das Rauchen verboten.

Rauchverbot besteht weiters in den öffentlichen Bereichen der Veranstaltung außerhalb der dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Flächen und gilt auch für elektronische Zigaretten (sog. „E-Zigaretten“).

Zulässigkeit von Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen

Fotografieren sowie Film-, Video- und Tonaufnahmen für private oder gewerbliche Zwecke sind nur mit Einverständnis des Veranstalters gestattet.

Aus Sicherheitsgründen darf Blitzlicht jeder Art während Veranstaltungen nur dann verwendet werden, wenn dadurch keine Gefahr für Besucher bzw. Mitwirkende entstehen kann.

Die Besucher der Veranstaltungen von Jutta Bulcke willigen ausdrücklich und unwiderruflich in die Verwendung ihrer Bilder und ihrer Stimme ein, wenn davon im Zusammenhang mit der Veranstaltung Aufnahmen gemacht wurden.

Diese Einwilligung erfolgt entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens und gilt insbesondere für von Jutta Bulcke oder von Beauftragten ausgewertete und auch für kommerzielle Zwecke verwertete Inhalte, sofern die Nutzung die persönlichen Interessen des Veranstaltungsbesuchers nicht ungebührlich verletzt.

Rauchverbot, sonstige Ge- und Verbote

Das Rauchverbot ist entsprechend der gesetzlichen Regelungen sowie der Umstände in der jeweiligen Veranstaltungsstätte ausnahmslos einzuhalten.

Anweisungen

Bei Gefahr wird rechtzeitig die Aufforderung an die Besucher zum Verlassen der Räume gegeben. Den diesbezüglichen Anordnungen des Aufsichts- und Sicherheitspersonals muss umgehend Folge geleistet werden. Auch allen sonstigen (Sicherheits-)Anweisungen von befugten Personen ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten, bei sonstigem Verweis aus der Veranstaltungsstätte.

Sicherheit

Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Den Hinweis-, Gebots- und Verbotsschildern sowie den von den Kontrollorganen bzw. behördlichen Überwachungsorganen getroffenen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Verboten ist ferner: die Veranstaltung zu stören, politische Propaganda und Handlungen, rassistisch diskriminierende oder verfassungsfeindliche Parolen/ Embleme zu verwenden oder zu verbreiten; mit Gegenständen jeder Art zu werfen, oder Flüssigkeiten jeder Art zu verschütten; Feuer zu entzünden, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben, bengalische Feuer, Raketen, Wunderkerzen oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen; bauliche Anlagen, Einrichtungen, oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben oder sonstige Sachen in der Anlage aufzustellen; Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gebäude durch das Wegwerfen von Gegenständen, Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen o.Ä. zu verunreinigen; Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucherplätzen und Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen; auf den Sitzen in den Zuschauerbereichen zu stehen.

Wer Einrichtungen beschädigt oder zerstört, haftet für die Schäden in vollem Umfang. Für Schäden, die durch Minderjährige verursacht werden, haften die Eltern, deren gesetzliche Vertreter und Aufsichtspersonen solidarisch.

Platzverweis

Alkoholisierte, unter der Einwirkung von Rausch- oder Suchtgiften stehende oder aus sonstigen ähnlichen Gründen nicht zurechnungsfähige Besucher haben keinen Zutritt bzw. können des Hauses verwiesen werden. Weiters kann willkürliche Nichtbeachtung von (Sicherheits-)Anweisungen, aggressives Verhalten, Ruhestörung sowie Störung des öffentlichen Anstandes zu einem Verweis aus der Veranstaltung führen.

Mitnahme von Tieren in die Veranstaltungsstätte

Das Mitbringen von Tieren – mit Ausnahme von Blindenführhunden und Partnerhunden für behinderte Menschen – in die Veranstaltung ist untersagt. Die Blindenführ- und Partnerhunde sind an der Leine zu führen und müssen einen Maulkorb tragen.

Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und des UN Kaufrechtübereinkommens. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Jutta Bulcke örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.